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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14   

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https://dejure.org/2014,52576
LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14 (https://dejure.org/2014,52576)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2014 - 4 Sa 415/14 (https://dejure.org/2014,52576)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 4 Sa 415/14 (https://dejure.org/2014,52576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 TV-L, Anl A Entgeltgr 10 TV-L, Anl A Entgeltgr 11 TV-L, Anl A Entgeltgr 12 TV-L
    Zur Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege in die Entgeltgruppe 12 des TV-L

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 17 Abs. 4 BNatSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Fachhochschulstudium als Sachgebietsleiter Landespflege; unbegründete Eingruppierungsfeststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen zum Tarifmerkmal der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV L § 12 Abs. 1
    Eingruppierung; Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege

  • rechtsportal.de

    TV L § 12 Abs. 1
    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Fachhochschulstudium als Sachgebietsleiter Landespflege

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    TV L § 12 Abs. 1
    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Fachhochschulstudium als Sachgebietsleiter Landespflege; unbegründete Eingruppierungsfeststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen zum Tarifmerkmal der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Die Qualifikation muss deutlich über das Maß hinausgehen, dass üblicherweise von einem einschlägigen ausgebildeten Angestellten erwartet wird, um überhaupt als besondere, d. h. herausgehobene Qualifikation für das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" bedeutsam zu werden (BAG v. 04.05.1994 - 4 AZR 447/93 - ZTR 1994, 507, m. w. N.).

    Demgegenüber kann sich die besondere Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG v. 04.05.1994, a. a. O.).

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Im Übrigen können solche Umstände, die bereits für die Erfüllung des Merkmals "besonderen Leistungen" der Entgeltgruppe 11 zu berücksichtigen sind, nicht darüber hinaus noch einmal für die Erfüllung des Heraushebungsmerkmals "besondere Schwierigkeit" der Entgeltgruppe 12 herangezogen werden (vgl. BAG v. 07.05.2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Er muss vielmehr darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG v. 26.01.2005 - 4 AZR 6/04 - AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen (vgl. BAG v. 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Vielmehr ist diesbezüglich eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft (vgl. BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 692/02 - ZTR 2004, 361).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02

    Eingruppierung eines Ingenieurs - Herausheben durch Spezialaufgaben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14
    Eine Spezialaufgabe im Sinne der Entgeltgruppe 12 liegt nicht schon dann vor, wenn der Angestellte Ingenieurleistungen erbringen muss, die nicht zum Ausbildungsgang seines Studiums gehören, aber in anderen Fachrichtungen eines Ingenieurstudiums vermittelt werden (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.08.2002 - 4 Sa 499/02 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

    Die in Betracht kommenden unbestimmten Rechtsbegriffe sind insoweit durch Tatsachenvortrag auszufüllen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Dezember 2014 - 4 Sa 415/14 - Rn. 21 - 23; Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 Sa 307/13 - Rn. 26 - 27, juris).

    Aus diesem Grund ist es nicht ausreichend, wenn die Klägerin ihre Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern sie muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich zwischen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit ermöglicht (BAG 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - Rn. 42; 07. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 17. Dezember 2014 - 4 Sa 415/14 - Rn. 21 - 23; 18. Dezember 2013 - 8 Sa 307/13 - Rn. 26 - 27, juris).

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